Förderprogramme

100-Prozent Förderung für kommunale Klimaschutzmaßnahmen möglich


Für finanzschwache Kommunen sind damit zum ersten Mal Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich. Dies gilt beispielsweise im Rahmen der Kommunalrichtlinie für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement oder eine Fokusberatung. Um als finanzschwach zu gelten, muss die Kommune am landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bestätigt bekommen.


Die geänderten Förderquoten:


  • Kommunalrichtlinie: Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent Förderung erhalten.
  • Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr”: Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen können mit bis zu 100 Prozent bezuschusst werden.
  • Förderaufruf "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte": Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 Prozent.


Die verbesserten Förderbedingungen gelten für alle Anträge und Projektskizzen, die ab dem 1. August 2020 eingereicht werden. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze Jahr über Fördermittel beantragen. Die Antragsverfahren in den Förderaufrufen "Klimaschutz durch Radverkehr" und "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" sind zweistufig: Projektskizzen können jeweils 1. September bis 31. Oktober und vom 1. März bis 30. April eingereicht werden. Aus allen Einreichungen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.


Weitere Informationen unter:

https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

https://www.klimaschutz.de/radverkehr

https://www.klimaschutz.de/modellprojekte