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E-Scooter: Unfallzahlen der Elektrokleinstfahrzeuge sind nicht zu unterschätzen


Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden insgesamt sieben Menschen getötet und 269 E-Scooter-Nutzende schwer verletzt. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden stieg in jedem Quartal weiter an und erreichte den Höchstwert im dritten Quartal von Juli bis September mit 901 E-Scooter-Unfällen, bei denen Personen zu Schaden kamen. Im Vergleich lag die Zahl im ersten Quartal bei 252. Insgesamt sind die Unfallzahlen aus dem Jahr 2020 nur bedingt aussagekräftig, da das Verkehrsaufkommen durch die Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie insgesamt zurückgegangen ist. Zudem stellten manche Anbieter*innen der E-Scooter den Betrieb zwischenzeitlich ein oder schränkten ihn ein.

Die Voraussetzung für das Nutzen eines E-Scooters ist ein Mindestalter von 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Zudem dürfen die Roller nicht auf dem Bürgersteig gefahren werden, sondern auf dem Radweg oder auf der Straße und sie dürfen nur von einer Person genutzt werden. Ein Grund für entstehende Unfälle sei die Verletzung der Regeln. So werden die E-Scooter von den Nutzer*innen auf Bürgersteigen gefahren, zu zweit oder im alkoholisierten Zustand. Besonders gefährdet sind dadurch verkehrsschwächere Menschen wie Ältere, Gehbehinderte oder auch Kindern. Etwa 20 Prozent der Verunglückten bei den E-Scooter-Unfällen waren keine Nutzer*innen der Roller, sondern Straßenverkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen.

Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln wie dem Fahrrad sind die Unfallzahlen der E-Scootern noch deutlich niedriger. Von Januar bis September wurden 73293 Unfälle mit Personenschaden von der Polizei registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren. Dennoch wird die Tendenz der Nutzung von E-Scootern vermutlich ansteigen, da mehrere Anbieter wie das Unternehmen „Tier“ vorhaben zu expandieren, allerdings mit dem Fokus auf verbesserte Sicherheit. Die aktuelle Generation der E-Scooter habe somit einen faltbaren Helm und einen Blinker am Lenker und am hinteren Kotflügel.

Die Polizeigewerkschaft sowie Unfallexperten und -expertinnen fordern dennoch verschärfte gesetzliche Richtlinien für die Nutzung der Roller. Beispiele für verschärftere Nutzungsbedingungen seien ein Sachkundenachweis wie eine Prüfbescheinigung, der verpflichtende Anbau von Blinkern und Bremslichtern oder eine Helmpflicht, die auch auf EU-Ebene einheitlich gelten würden. Für die jetzigen Wintermonate warnt der TÜV-Verband bei der Nutzung der E-Scooter besonders vorsichtig zu sein, auch weil vermehrt Menschen aufgrund des Corona-Virus auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichten wollen.

Ganzheitlich betrachtet verringerte sich das Verkehrsaufkommen im Jahr 2020 im Zuge der Corona-Pandemie, sodass es korrelativ auch zu weniger Unfällen kam. Von Januar bis September wurden 1,68 Millionen Straßenverkehrsunfälle erfasst, 15,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Von März bis Ende Juni lag die Zahl der Verkehrstoten mit 895 für den entsprechenden Zeitraum auf einem historischen Tiefstand seit der deutschen Wiedervereinigung 1990.

Weitere Informationen zu den Unfallzahlen auf der Seite des Statistischen Bundesamts.